CareLit Fachartikel

Welche Hygienekonzepte gelten für Fortbildungen?

Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2022 · Heft 7 · S. 50 bis 51

Dokument
234837
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA-Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 7 / 2022
Jahrgang 23
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2022-06-29 00:00:00
ISSN
1439-071X
DOI

Zusammenfassung

Bei der Beantwortung der Frage kommt es darauf an, ob die sie vom Arbeitgeber oder von einem externen Anbieter durchgeführt werden. Sofern der Arbeitgeber die Fortbildung inhouse für seine Beschäftigten durchführt, besteht schon ein Schutzkonzept dergestalt, dass die Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboratorien (weitere Institutionen siehe § 20 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz [IfSG]) für den Zugang einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis, ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden, oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund e…

Schlagworte

ARBEITGEBER GESUNDHEITSAMT EINRICHTUNG GEWALT ZEUGNIS ABMAHNUNG AUSZUBILDENDER CORONA COVID-19 FORTBILDUNG LABORATORIEN CORONAVIRUS VERHALTEN NASE ARZTPRAXEN PERSONEN