CareLit Fachartikel
Schutzgebiete sollen auch wirklich schützen!
Thullner, S. · info3 · 2022 · Heft 7 · S. 25
Dokument
235177
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten erteilt. Wie ein aktuelles Rechtsgutachten der Aurelia Stiftung feststellt, sind diese Genehmigungen nicht rechtskonform und können von Umweltverbänden juristisch angefochten werden.
Schlagworte
RHEINLAND-PFALZ
ERLASS
NORDRHEIN-WESTFALEN
VERBOT
GUTACHTEN
INSEKTEN
HERBIZIDE
BIENEN
SCHREIBEN
ARBEIT
info3