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Selbsttötung und Selbstbestimmung: Die Bundestagsdebatte um ein neues Gesetz verläuft nicht entlang der Fraktionsgrenzen.

Tolmein, O. · Dr. med. Mabuse · 2022 · Heft 3 · S. 30 bis 32

Dokument
235206
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Dr. med. Mabuse
Autor:innen
Tolmein, O.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 47
Seiten
30 bis 32
Erschienen: 2022-07-07 00:00:00
ISSN
0173-430X

Zusammenfassung

Anfang 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt, dass §217 StGB, der das „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ regelte, verfassungswidrig ist. Für den Bundestag bestand damit Handlungsbedarf. Ende Juni 2022 wurden die drei fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe im Bundestag diskutiert, die auf ganz unterschiedliche Weise regeln, wer sich wie und von wem helfen lassen darf, Suizid zu begehen. Unser Autor stellt die Vorschläge vor.

Schlagworte

SUIZID HILFE BERATUNG LEBEN ENTSCHEIDUNG RECHT STERBEHILFE STERBEN RECHTSVERORDNUNG ORGANISATIONEN VERSTÄNDNIS FREIHEIT HAND DRUCK KRANKHEIT PATIENTEN