CareLit Fachartikel

Kein pauschales Besuchsverbot (hier: bei einem Infektionsgeschehen in einem Demenzkompetenzzentrum)

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 6 · S. 321 bis 332

Dokument
235340
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
321 bis 332
Erschienen: 2022-07-11 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. § 28a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 IfSG regelt weiter einengend, dass die Anordnung der Untersagung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen im Sinne von § 28a Abs. 1 Nr. 15 nach § 28a Abs. 1 IfSG i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG nur zulässig ist, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich gefährdet wäre.

Schlagworte

EINRICHTUNG GESUNDHEITSAMT RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG GERICHT PFLEGERECHT GESUNDHEIT VERLETZUNG WIRKUNG PERSONEN ES FAMILIE ANGST CORONAVIRUS MENSCHEN NATUR