CareLit Fachartikel
Kein pauschales Besuchsverbot (hier: bei einem Infektionsgeschehen in einem Demenzkompetenzzentrum)
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 6 · S. 321 bis 332
Dokument
235340
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. § 28a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 IfSG regelt weiter einengend, dass die Anordnung der Untersagung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen im Sinne von § 28a Abs. 1 Nr. 15 nach § 28a Abs. 1 IfSG i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG nur zulässig ist, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich gefährdet wäre.
Schlagworte
EINRICHTUNG
GESUNDHEITSAMT
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
PFLEGERECHT
GESUNDHEIT
VERLETZUNG
WIRKUNG
PERSONEN
ES
FAMILIE
ANGST
CORONAVIRUS
MENSCHEN
NATUR