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Wettbewerbsverbot und Nebentätigkeit: Das gilt es zu beachten

Bährle, J. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2022 · Heft 7 · S. 30 bis 31

Dokument
235425
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation
Autor:innen
Bährle, J.
Ausgabe
Heft 7 / 2022
Jahrgang 14
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2022-07-14 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es allen Arbeitnehmern kraft Gesetzes - also auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung im Einzelarbeitsvertrag - verboten, eine Tätigkeit auszuüben, mit der sie in Wettbewerb zu ihren Arbeitgebern treten. Diese Pflicht hat ihre Rechtsgrundlage in § 242 BGB („Treu und Glauben“). Sie gilt bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot wird dann ein Thema, wenn Arbeitnehmer eine weitere Beschäftigung als Nebentätigkeit aufnehmen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie die Nebentätigkeit als Aushilfe, in Teilze…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG ARBEITSZEIT AUFNAHME ABMAHNUNG AMBULANZ INFORMATION VERBOT HÖHE ZEIT ARBEIT PRAXIS BEURTEILUNG ARBEITSVERHÄLTNIS LEISTUNG