CareLit Fachartikel

Zum Gleichstellungsrecht: Befangenheit einer Gleichstellungsbeauftragten, Übertragbarkeit der personalvertretungsrechtlichen Maßstäbe

N.N. · Die Personalvertretung · 2022 · Heft 7 · S. 276 bis 279

Dokument
235593
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7 / 2022
Jahrgang 65
Seiten
276 bis 279
Erschienen: 2022-07-19 00:00:00
ISSN
1866-0185
DOI

Zusammenfassung

Die Gleichstellungsbeauftragte als Organ ist nach allen gemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen vom Beteiligungsund Mitwirkungsverfahren nach dem Bundesgleichstellungsgesetz ausgeschlossen, wenn sie als Person selbst betroffen ist. Das gilt insbesondere bei Auswahlverfahren um eine Stelle, für die sie sich selbst beworben hat. Die Kammer hält an ihrer im Urteil vom 27. 4. 2020 (VG 5 K 237. 18, juris Rn. 32) vertretenen gegenteiligen Auffassung nicht mehr fest.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHT URTEIL PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG BEWERBUNG PERSONALAKTEN ARBEITSPLATZ ES SCHREIBEN BERLIN FORTBILDUNG FRAUEN BERATUNG PERSONEN