CareLit Fachartikel
Zum Gleichstellungsrecht: Befangenheit einer Gleichstellungsbeauftragten, Übertragbarkeit der personalvertretungsrechtlichen Maßstäbe
N.N. · Die Personalvertretung · 2022 · Heft 7 · S. 276 bis 279
Dokument
235593
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gleichstellungsbeauftragte als Organ ist nach allen gemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen vom Beteiligungsund Mitwirkungsverfahren nach dem Bundesgleichstellungsgesetz ausgeschlossen, wenn sie als Person selbst betroffen ist. Das gilt insbesondere bei Auswahlverfahren um eine Stelle, für die sie sich selbst beworben hat. Die Kammer hält an ihrer im Urteil vom 27. 4. 2020 (VG 5 K 237. 18, juris Rn. 32) vertretenen gegenteiligen Auffassung nicht mehr fest.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHT
URTEIL
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
WAHRNEHMUNG
BEWERBUNG
PERSONALAKTEN
ARBEITSPLATZ
ES
SCHREIBEN
BERLIN
FORTBILDUNG
FRAUEN
BERATUNG
PERSONEN