CareLit Fachartikel
Berücksichtigung zugewiesener Beschäftigter bei Freistellung von Personalratsmitgliedern
N.N. · Die Personalvertretung · 2022 · Heft 7 · S. 263 bis 267
Dokument
235597
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die einem Jobcenter nach §44g SGB II zugewiesenen Beschäftigten eines Berliner Bezirksamts sind jedenfalls nach Ablauf der in § 14 Abs. 2 Satz 1, 3 und 4 BPersVG bezeichneten Fristen keine berücksichtigungsfähigen Dienstkräfte des Bezirksamts im Sinne von §43 Abs. 1 PersVG BE mehr, weil sie dort nicht länger nach Weisung des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirken.
Schlagworte
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
FRAU
BERLIN
EINRICHTUNG
BERUFSAUSBILDUNG
BREMEN
RECHT
VERGLEICH
RECHTSPRECHUNG
ES
ZEIT
PERSONEN
HAND
STÄRKE
Die Personalvertretung