Umsetzung des TV-Fahrradleasings
Feiter, M.: Wolfertz, A. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2022 · Heft 7 · S. 1 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Einführung Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) wurde mit der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 beschlossen und ist mit Wirkung zum 1. März 2021 in Kraft getreten. Er kann frühestens zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien haben sich im Übrigen in einer (nicht zum Tarifvertragstext gehörenden) Niederschriftserklärung dazu verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 die praktische Umsetzung des Tarifvertrages zu bewerten und ggf. Gespräche zur Neubewertung der Regelungen zu führen.