CareLit Fachartikel
Lehrplankommission des DVTA e. V. und des DIW-MTA e. V.
N.N. · MTA-Dialog · 2022 · Heft 8 · S. 7 bis 8
Dokument
235757
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem neuen Gesetz für Medizinische Technologinnen und Technologen, verabschiedet im Februar 2021 von Bundestag und Bundesrat, werden zum 1. Januar 2023 zahlreiche Änderungen einhergehen. So werden in einer neuen Ausbildungsund Prüfungsverordnung (MTAPrV) die Ausbildungsziele aller Berufe der medizinischen Technologie des MTB-Gesetzes mit ihren Vorbehaltstätigkeiten definiert. Die zukünftige Ausbildung wird nach Vorgaben der MTAPrV ab dem 1. Januar 2023 kompetenzorientiert erfolgen und verlangt eine Umgestaltung der Ausbildungspläne und Curricula an den MT-Schulen.
Schlagworte
AUSBILDUNG
ENTWICKLUNG
RADIOLOGIE
TECHNOLOGIE
UNTERRICHT
ZEITSCHRIFT
BEZIEHUNG
GESETZ
INTRANET
BERUFE
PERSONEN
ES
VICTORIA
ARBEIT
SCHULEN
VETERINÄRMEDIZIN