BGH bestätigt Abkehr von „taggenauer Berechnung“ des Schmerzensgelds
N.N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement · 2022 · Heft 3-4 · S. 37 bis 44
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Jugendliche hatte einen Arzt wegen unzureichender Aufklärung ihrer Mutter vor ihrer Geburt auf Zahlung von Schmerzensgeld von 680.000 Euro verklagt. Bei dem Notkaiserschnitt im Jahr 2006 hatte sie einen schweren Hirnschaden erlitten. Seitdem ist sie vollständig und dauerhaft pflegebedürftig. Die Geburt war zunächst mithilfe von Prostaglandin eingeleitet worden, als es zu einer Uterusruptur kam. Bei ihrer Mutter war bereits im Jahr 2003 ein Kaiserschnitt durchgeführt worden. Der Mediziner wurde im Juli 2017 dem Grunde nach verurteilt, dem Teenager jeden künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus ihr…