CareLit Fachartikel
Freistellung einer ungeimpften Pflegefachkraft in einem Seniorenheim
N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 4 · S. 204 bis 207
Dokument
235771
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alle Personen, die in volloder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind, müssen ab dem 15. 3. 2022 über einen Impfoder Genesenennachweis verfügen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
IMPFUNG
BETREUUNG
FORTBILDUNG
KOSTEN
RISIKO
COVID-19
GESUNDHEITSAMT
UNTERBRINGUNG
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
SCHREIBEN
ARBEITSLEISTUNG
TRAGEN
CORONAVIRUS
TELEFON