Schmerzensgeld wegen psychischer Erkrankung durch Mobbing
N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 4 · S. 212 bis 215
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Beurteilung, ob ein systematisches, zielgerichtetes „Mobbing"-Verhalten vorliegt, ist stets zu berücksichtigen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen. Nicht jede unberechtigte Kritik, überzogene Abmahnung oder gar unwirksame Kündigung stellt gleichzeitig auch eine Persönlichkeitsverletzung dar und führt zu einer Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht, zumal ein Arbeitgeber Personalmaßn…