CareLit Fachartikel

Anerkennungsbetrag nach § 87a Absatz 4 SGB XI

N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 4 · S. 216 bis 219

Dokument
235774
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2022
Jahrgang 20
Seiten
216 bis 219
Erschienen: 2022-07-29 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Ein 30-prozentiger Mehreinsatz zur Motivation eines Bewohners einer vollstationären Pflegeeinrichtung, aber auch ein persönlich für ihn entwickeltes Angebot (hier: Bepflanzung eines Hochbeets) sind aktivierende Maßnahmen in diesem Sinne. Die aktivierenden oder rehabilitativen Maßnahmen und die Teilnahme des Bewohners sind zu dokumentieren. Dafür reicht nach wie vor die mündliche Aussage der dafür zuständigen Pflegekräfte aus. Eine darüber hinausgehende Dokumentationspflicht wird dem Anliegen des Gesetzgebers, die Pflegedokumentation nicht zu bürokratisch zu gestalten, nicht gerecht.

Schlagworte

PFLEGE EINRICHTUNG AUFNAHME DOKUMENTATION MOTIVATION DOKUMENTATIONSPFLICHT PFLEGEHEIM PFLEGEPERSONAL PFLEGESTANDARD RECHTSPRECHUNG HÖHE ES DEPRESSION SELBSTHILFE KAUSALITÄT REHABILITATION