CareLit Fachartikel
Anerkennungsbetrag nach § 87a Absatz 4 SGB XI
N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 4 · S. 216 bis 219
Dokument
235774
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein 30-prozentiger Mehreinsatz zur Motivation eines Bewohners einer vollstationären Pflegeeinrichtung, aber auch ein persönlich für ihn entwickeltes Angebot (hier: Bepflanzung eines Hochbeets) sind aktivierende Maßnahmen in diesem Sinne. Die aktivierenden oder rehabilitativen Maßnahmen und die Teilnahme des Bewohners sind zu dokumentieren. Dafür reicht nach wie vor die mündliche Aussage der dafür zuständigen Pflegekräfte aus. Eine darüber hinausgehende Dokumentationspflicht wird dem Anliegen des Gesetzgebers, die Pflegedokumentation nicht zu bürokratisch zu gestalten, nicht gerecht.
Schlagworte
PFLEGE
EINRICHTUNG
AUFNAHME
DOKUMENTATION
MOTIVATION
DOKUMENTATIONSPFLICHT
PFLEGEHEIM
PFLEGEPERSONAL
PFLEGESTANDARD
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ES
DEPRESSION
SELBSTHILFE
KAUSALITÄT
REHABILITATION