CareLit Fachartikel

Keine Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch Zwang.

Sausen, P. · Altenheim · 2022 · Heft 8 · S. 28 bis 29

Dokument
235851
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 8 / 2022
Jahrgang 44
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2022-08-02 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Gesundheitsämter dürfen nach einem aktuellen Urteil keine Impfnachweise vom Pflegepersonal fordern. Entsprechend verbiete sich auch die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt zwangsweise durchzusetzen - etwa durch ein Zwangsgeld. Möglich bleibt aber der Ausspruch von Betretungsund Tätigkeitsverboten.

Schlagworte

GESUNDHEITSAMT ENTSCHEIDUNG ARBEITSRECHT URTEIL GERICHT GRUNDGESETZ PFLEGE RECHT WIRKUNG ZWANG ES Altenheim