CareLit Fachartikel
Keine Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch Zwang.
Sausen, P. · Altenheim · 2022 · Heft 8 · S. 28 bis 29
Dokument
235851
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesundheitsämter dürfen nach einem aktuellen Urteil keine Impfnachweise vom Pflegepersonal fordern. Entsprechend verbiete sich auch die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt zwangsweise durchzusetzen - etwa durch ein Zwangsgeld. Möglich bleibt aber der Ausspruch von Betretungsund Tätigkeitsverboten.
Schlagworte
GESUNDHEITSAMT
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSRECHT
URTEIL
GERICHT
GRUNDGESETZ
PFLEGE
RECHT
WIRKUNG
ZWANG
ES
Altenheim