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Empfehlungen zur Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege mit dem Fokus auf Leistungen im häuslichen Bereich

Rothe, K. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2022 · Heft 7 · S. 341 bis 352

Dokument
235959
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins
Autor:innen
Rothe, K.
Ausgabe
Heft 7 / 2022
Jahrgang 35
Seiten
341 bis 352
Erschienen: 2022-08-03 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf erhalten oft eine Kombination aus Leistungen der Eingliederungshilfe des SGB IX sowie der Sozialen Pflegeversicherung des SGB XI. Bei Bedürftigkeit treten häufig Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Recht der Sozialhilfe des SGB XII hinzu. Bereits in der Vergangenheit erwies sich die Bestimmung, welche Leistung aus welchem System zu erbringen ist, zum Teil als schwierig. Das zweite und dritte Pflegestärkungsgesetz haben die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege vertieft. Auch das Bundesteilhabegesetz hat diese Abgrenzungsschwierigkeiten nicht gelöst.

Schlagworte

PFLEGEVERSICHERUNG PFLEGE HILFE LEISTUNG PFLEGEGELD GESETZ LEBEN SOZIALHILFE HAND MENSCHEN PRAXIS HÖHE LÖSUNGEN PERSONEN WAHRSCHEINLICHKEIT GESUNDHEITSZUSTAND