CareLit Fachartikel
Zur Gewährung des Anerkennungsbetrags nach § 87a Abs. 4 SGB XI.
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2022 · Heft 7 · S. 396 bis 401
Dokument
235999
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Aktivierende und rehabilitative Maßnahmen im Sinne des § 87a Abs. 4 SGB XI können in Form spezieller Angebote, aber auch durch Ausweitung der aktivierenden Pflege selbst erbracht werden. 2. Ein 30-prozentiger Mehraufwandsatz zur Motivation eines Bewohners einer vollstationären Pflegeeinrichtung, aber auch ein persönlich für ihn entwickeltes Angebot (hier: Bepflanzung eines Hochbeets) sind aktivierende Maßnahmen in diesem Sinne.
Schlagworte
PFLEGE
EINRICHTUNG
DOKUMENTATION
PFLEGESTANDARD
ZEIT
AUFNAHME
MOTIVATION
PFLEGEPERSONAL
REHABILITATION
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
SCHREIBEN
HÖHE
ES
DEPRESSION
UNTERLAGEN