CareLit Fachartikel

Zur Gewährung des Anerkennungsbetrags nach § 87a Abs. 4 SGB XI.

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2022 · Heft 7 · S. 396 bis 401

Dokument
235999
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 7 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
396 bis 401
Erschienen: 2022-08-03 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Aktivierende und rehabilitative Maßnahmen im Sinne des § 87a Abs. 4 SGB XI können in Form spezieller Angebote, aber auch durch Ausweitung der aktivierenden Pflege selbst erbracht werden. 2. Ein 30-prozentiger Mehraufwandsatz zur Motivation eines Bewohners einer vollstationären Pflegeeinrichtung, aber auch ein persönlich für ihn entwickeltes Angebot (hier: Bepflanzung eines Hochbeets) sind aktivierende Maßnahmen in diesem Sinne.

Schlagworte

PFLEGE EINRICHTUNG DOKUMENTATION PFLEGESTANDARD ZEIT AUFNAHME MOTIVATION PFLEGEPERSONAL REHABILITATION RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG SCHREIBEN HÖHE ES DEPRESSION UNTERLAGEN