CareLit Fachartikel
Kein Koalitionsvertrag mehr ohne verbindliche Vorgaben für den Nachtdienst in Pflegeheimen.
N.N. · PflegeRecht · 2022 · Heft 7 · S. 413 bis 414
Dokument
236001
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Übersicht des DBfK zu den geltenden Regelungen hinsichtlich der Personalbemessung im Nachtdienst in deutschen Pflegeheimen macht deutlich: Aktuell gibt es überhaupt in nur vier Bundesländern verbindliche Vorgaben für die Besetzung mit Pflegefachpersonen in den Nachtstunden. Die anderen zwölf Bundesländer lassen das ungeregelt, mit teils katastrophalen und gesundheitsgefährdenden Folgen.
Schlagworte
DBFK
LANGZEITPFLEGE
NORDRHEIN-WESTFALEN
SCHLESWIG-HOLSTEIN
STERBEN
BAYERN
BERATUNG
BREMEN
CDU
FREIHEIT
TOD
ÄRZTINNEN
ÄRZTE
ZULASSUNG
BESCHEINIGUNG
WERBUNG