CareLit Fachartikel

Zu einer kollektivrechtlichen Stufengruppierung

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 7 · S. 360 bis 369

Dokument
236004
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 7 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
360 bis 369
Erschienen: 2022-08-03 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Ebenso wie nach den §§ 29a ff. TVÜ-VKA erfolgt die Überleitung der Beschäftigten in die ab dem 01.01.2017 geltende Entgeltordnung (hier: in die P-Tabelle für die Beschäftigten in der Pflege) in zwei Schritten: Im ersten Schritt werden alle Beschäftigten nach § 2 Abs. 1 des Anhangs F in die P-Tabelle übergeleitet; im zweiten Schritt können die Beschäftigten, für die sich nach der neuen Entgeltordnung eine höhere Eingruppierung ergibt, nach § 3 Abs. 1 des Anhangs F einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.

Schlagworte

AVR EINGRUPPIERUNG MITARBEITER STATION WIRKUNG HEBAMME ARBEITGEBER URTEIL GEBURT RECHTSPRECHUNG FORTBILDUNG ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS PFLEGEPERSONEN SCHREIBEN DIALYSE