CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst, Ruhezeit und die zulässige Höchstarbeitszeit
Grosskopf, V.; Schanz, M. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 1 · S. 10 bis 17
Dokument
236042
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zuge verschiedener juristischer Auseinandersetzungen ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor etwa 15 Jahren zu dem Ergebnis gekommen, dass Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten sind. Der nationale Gesetzgeber war daraufhin gezwungen, das deutsche Arbeitszeitrecht für die besonderen Dienstformen Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst neu zu ordnen. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich derzeit bezüglich der Bewertung von Rufbereitschaften ab.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
BEREITSCHAFTSDIENST
RECHT
ZEIT
RICHTLINIE
VORSCHRIFTEN
ARBEITGEBER
EINWILLIGUNG
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
WISSEN
POLEN
PRAXIS
RUND-UM-DIE-UHR-VERSORGUNG
ARBEIT