CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst, Ruhezeit und die zulässige Höchstarbeitszeit

Grosskopf, V.; Schanz, M. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 1 · S. 10 bis 17

Dokument
236042
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
Grosskopf, V.; Schanz, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 20
Seiten
10 bis 17
Erschienen: 2022-08-03 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Im Zuge verschiedener juristischer Auseinandersetzungen ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor etwa 15 Jahren zu dem Ergebnis gekommen, dass Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten sind. Der nationale Gesetzgeber war daraufhin gezwungen, das deutsche Arbeitszeitrecht für die besonderen Dienstformen Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst neu zu ordnen. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich derzeit bezüglich der Bewertung von Rufbereitschaften ab.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER BEREITSCHAFTSDIENST RECHT ZEIT RICHTLINIE VORSCHRIFTEN ARBEITGEBER EINWILLIGUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT WISSEN POLEN PRAXIS RUND-UM-DIE-UHR-VERSORGUNG ARBEIT