CareLit Fachartikel

Fristlose Kündigung wegen dauerhafter Verweigerung des Tragens einer FFP2-Maske.

N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 2 · S. 80 bis 84

Dokument
236049
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2022
Jahrgang 20
Seiten
80 bis 84
Erschienen: 2022-08-03 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber (hier: eine Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik) ist berechtigt - obgleich eine gesetzliche Verpflichtung für die Beschäftigten nicht existierte - gegenüber den Beschäftigten anzuordnen, dass in bestimmten Situationen eine FFP2-Maske getragen werden muss.

Schlagworte

PERSONALRAT KRANKENHAUS ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT PERSONALVERTRETUNG REANIMATION TOD WIRKUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG CORONAVIRUS ZEIT PSYCHOTHERAPIE ES PERSONEN