CareLit Fachartikel
Fristlose Kündigung wegen dauerhafter Verweigerung des Tragens einer FFP2-Maske.
N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 2 · S. 80 bis 84
Dokument
236049
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber (hier: eine Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik) ist berechtigt - obgleich eine gesetzliche Verpflichtung für die Beschäftigten nicht existierte - gegenüber den Beschäftigten anzuordnen, dass in bestimmten Situationen eine FFP2-Maske getragen werden muss.
Schlagworte
PERSONALRAT
KRANKENHAUS
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
PERSONALVERTRETUNG
REANIMATION
TOD
WIRKUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
CORONAVIRUS
ZEIT
PSYCHOTHERAPIE
ES
PERSONEN