CareLit Fachartikel
Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungsund unternehmensbezogenen Nachweispflicht"
N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 2 · S. 87 bis 90
Dokument
236051
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die den Beschwerdeführenden drohenden Nachteile überwiegen in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere nicht diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der einrichtungsund unternehmensbezogenen Nachweispflicht für vulnerable Personen zu besorgen wären. Im Übrigen sind wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes (hier: § 20a Absatz 1 Satz 11fSG) entstehen, grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ERLASS
IMPFUNG
UNTERNEHMEN
ZEIT
GESETZ
NOTFALLBEHANDLUNG
VIRUS
EINRICHTUNG
RECHTSPRECHUNG
ESSEN
PERSONEN
ZAHNÄRZTE
MENSCHEN
IMMUNSYSTEM
CORONAVIRUS