CareLit Fachartikel
Außerordentliche Kündigung wegen weisungswidriger Nichteinhaltung von Hygieneund Sicherheitsmaßnahmen.
N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 3 · S. 153 bis 157
Dokument
236062
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Trägt eine Pflegefachkraft im Altenheim während der Corona-Pandemie weisungswidrig ihre persönliche Schutzausrüstung nicht oder nicht vollständig, kann dieses Verhalten auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen.
Schlagworte
FRAU
ALTENHEIM
DIENSTBESPRECHUNG
HEIMBEWOHNER
KOSTEN
RECHT
ABMAHNUNG
DIENSTANWEISUNG
ENTSCHEIDUNG
ES
SICHERHEITSMASSNAHMEN
VERHALTEN
DEUTSCHLAND
ARBEITSVERHÄLTNIS
TRAGEN
RECHTSPRECHUNG