CareLit Fachartikel

Außerordentliche Kündigung wegen weisungswidriger Nichteinhaltung von Hygieneund Sicherheitsmaßnahmen.

N.N. · Rechtsdepesche · 2022 · Heft 3 · S. 153 bis 157

Dokument
236062
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 20
Seiten
153 bis 157
Erschienen: 2022-08-03 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Trägt eine Pflegefachkraft im Altenheim während der Corona-Pandemie weisungswidrig ihre persönliche Schutzausrüstung nicht oder nicht vollständig, kann dieses Verhalten auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen.

Schlagworte

FRAU ALTENHEIM DIENSTBESPRECHUNG HEIMBEWOHNER KOSTEN RECHT ABMAHNUNG DIENSTANWEISUNG ENTSCHEIDUNG ES SICHERHEITSMASSNAHMEN VERHALTEN DEUTSCHLAND ARBEITSVERHÄLTNIS TRAGEN RECHTSPRECHUNG