CareLit Fachartikel
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Kein Weg führt daran vorbei
Zander, H. · f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus · 2022 · Heft 8 · S. 731 bis 733
Dokument
236118
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Krankenhäuser ab einer bestimmten Größe können dann für Verstöße gegen menschenrechtliche Pflichten im eigenen Geschäftsfeld, bei Geschäftspartnern und Zulieferern verantwortlich gemacht werden.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
GESETZ
EINKAUF
MENSCHENRECHTE
ARBEITSGRUPPE
DATENBANK
WIRTSCHAFT
DIGITAL
GRUPPE
KRANKENHÄUSER
ES
DEUTSCHLAND
SKLAVEREI
RISIKOABSCHÄTZUNG
MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN
ARBEIT