CareLit Fachartikel

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Kein Weg führt daran vorbei

Zander, H. · f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus · 2022 · Heft 8 · S. 731 bis 733

Dokument
236118
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus
Autor:innen
Zander, H.
Ausgabe
Heft 8 / 2022
Jahrgang 39
Seiten
731 bis 733
Erschienen: 2022-08-05 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Krankenhäuser ab einer bestimmten Größe können dann für Verstöße gegen menschenrechtliche Pflichten im eigenen Geschäftsfeld, bei Geschäftspartnern und Zulieferern verantwortlich gemacht werden.

Schlagworte

UNTERNEHMEN GESETZ EINKAUF MENSCHENRECHTE ARBEITSGRUPPE DATENBANK WIRTSCHAFT DIGITAL GRUPPE KRANKENHÄUSER ES DEUTSCHLAND SKLAVEREI RISIKOABSCHÄTZUNG MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN ARBEIT