Betreute in Gerichtsund Verwaltungsverfahren nach der Reform - Größtmögliche Selbstbestimmung und (zu) viel Freiheit
Dr. Kersting, P. · BtPrax · 2022 · Heft 4 · S. 115 bis 120
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts vom 4. Mai 20212 ist auf Vorschlag des Bundesrates, der nahezu unverändert übernommen worden ist, §53 ZPO wesentlich geändert worden. § 53 ZPO regelt die Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung in gerichtlichen Verfahren und gilt über Verweisungsnormen in nahezu allen Verwaltungsverfahren. Die Neufassung hat daher wesentliche Auswirkungen auf die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer. Dieser Aufsatz gibt einen Überblick über § 53 ZPO n. F. Ebenfalls behandelt wird die sinnvolle Neuregelung der Zustellung in Verw…