CareLit Fachartikel

Gerichtsentscheidung: Gesundheitsämter dürfen keine Impfnachweise von Gesundheitsund Pflegepersonal fordern. Keine Durchsetzung durch Zwang.

Sausen, P. · Care konkret · 2022 · Heft 32 · S. 3

Dokument
236159
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 32 / 2022
Jahrgang 25
Seiten
3
Erschienen: 2022-08-08 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Einer aktuellen Entscheidung zufolge dürfen Gesundheitsämter keine Impfnachweise von Gesundheitsund Pflegepersonal fordern. Entsprechend verbiete sich auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Verwaltungsakt zwangsweise - etwa durch ein Zwangsgeld - durchzusetzen. Möglich bleibt dagegen der Ausspruch von Betretungsund Tätigkeitsverboten.

Schlagworte

GESUNDHEITSAMT ENTSCHEIDUNG PFLEGE WETTBEWERB BRANDENBURG MITARBEITER ALTENPFLEGE BILDUNG GRUNDGESETZ ZWANG ES RECHTSANWÄLTE LEBENSQUALITÄT MENSCHEN ARBEIT GESUNDHEIT