CareLit Fachartikel
Gerichtsentscheidung: Gesundheitsämter dürfen keine Impfnachweise von Gesundheitsund Pflegepersonal fordern. Keine Durchsetzung durch Zwang.
Sausen, P. · Care konkret · 2022 · Heft 32 · S. 3
Dokument
236159
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einer aktuellen Entscheidung zufolge dürfen Gesundheitsämter keine Impfnachweise von Gesundheitsund Pflegepersonal fordern. Entsprechend verbiete sich auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Verwaltungsakt zwangsweise - etwa durch ein Zwangsgeld - durchzusetzen. Möglich bleibt dagegen der Ausspruch von Betretungsund Tätigkeitsverboten.
Schlagworte
GESUNDHEITSAMT
ENTSCHEIDUNG
PFLEGE
WETTBEWERB
BRANDENBURG
MITARBEITER
ALTENPFLEGE
BILDUNG
GRUNDGESETZ
ZWANG
ES
RECHTSANWÄLTE
LEBENSQUALITÄT
MENSCHEN
ARBEIT
GESUNDHEIT