Die Missbilligung im öffentlichen Dienst Teil 1: Die individualarbeitsrechtliche Erund Abmahnung
Bülow, C. · Die Personalvertretung · 2022 · Heft 8 · S. 284 bis 298
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber kann seine Verstimmung über ein pflichtwidriges Verhalten eines Arbeitnehmers in Form einer Eroder Abmahnung zur Mitteilung bringen. Soweit das in einigen Bundesländern der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung unterliegt, gilt es für die dortigen Vertretungen den wesentlichen rechtlichen Rahmen zu kennen. Da die Personalvertretung flächendeckend die gesetzliche Befugnis hat, in praktisch allen Fragen, die Arbeitnehmer betreffen, gegenüber der Dienststelle tätig werden zu können, auch ohne, dass es sich um einen Beteiligungsfall handelt, ist ein Wissen um die hier im 1. Teil des Beitrags beh…