CareLit Fachartikel

Haftung für unzulässige gesundheitsbezogene Angaben (Collagen Youth Drink)

Dr. Reinhart, A. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 4 · S. 315 bis 321

Dokument
236211
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Dr. Reinhart, A.
Ausgabe
Heft 4 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
315 bis 321
Erschienen: 2022-08-09 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Aussagen über die Verringerung von Hautfalten in der Werbung für ein Lebensmittel sind als spezifische gesundheitsbezogene Angaben i.S.v. Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (sog. Health-Claims-Verordnung) einzuordnen, wenn der optische Effekt einer Steigerung körperlicher Funktionen beschrieben wird. Die Einordnung hängt von den Umständen der Werbung ab, insbesondere davon, ob die Angabe in einem gesundheitsbezogenen Kontext verwendet wird. Es reicht aus, dass sie bei einem Durchschnittsverbraucher einen entsprechenden Eindruck hervorrufen kann.

Schlagworte

HAUT GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG BEWERBUNG VERBOT WIRKUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL WETTBEWERB APOTHEKER VERHALTEN WERBUNG ES KUPFER KOLLAGEN HAUTALTERUNG