Bewerbung eines Lebensmittels mit unzulässiger gesundheitsbezogener Angabe (Fatburner)
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 4 · S. 321 bis 324
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Umstand, dass ein Anspruchsteller die Bewerbung eines Lebensmittels wegen einer unter Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) verwendeten unzulässigen gesundheitsbezogenen Angabe (hier: Fat-burner) bereits in der Vergangenheit gerichtlich angegriffen hat, steht in einem späteren Eilverfahren, in dem die Unterlassung der nämlichen Angabe begehrt wird, der Dringlichkeitsvermutung nicht entgegen, wenn die jeweils verfolgten Unterlassungsansprüche nach den gestellten Anträgen auf unterschiedliche — nicht kerngleiche — Verletzungshandlungen und konkrete Verletzungsformen bezogen sind und deshalb we…