CareLit Fachartikel

Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln durch Apotheker

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 4 · S. 350 bis 354

Dokument
236218
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
350 bis 354
Erschienen: 2022-08-09 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Angaben „Immunsystem“ und „Abwehrkräfte“ stellen in Bezug auf das Angebot eines Nahrungsergänzungsmittels Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Mittels für die Gesundheit im Allgemeinen dar. Die Verwendung dieser Angaben als Kategoriebezeichnungen für ein Nahrungsergänzungsmittel in einem Onlineshop ist unzulässig, wenn die nach Art. 10 Abs. 3 Health-Claims-Verordnung erforderlichen speziellen gesundheitsbezogenen Angaben erst nach mehreren Schritten — im Fließtext des im Rahmen des Produktangebots abrufbaren Beipackzettels — bereitgestellt werden.

Schlagworte

GESUNDHEIT IMMUNSYSTEM ABMAHNUNG ENTSCHEIDUNG FRAU INFORMATION KOSTEN PROBLEM UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG APOTHEKER NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL KAPSELN WERBUNG INHALATION GELENKE