CareLit Fachartikel
Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln durch Apotheker
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 4 · S. 350 bis 354
Dokument
236218
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Angaben „Immunsystem“ und „Abwehrkräfte“ stellen in Bezug auf das Angebot eines Nahrungsergänzungsmittels Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Mittels für die Gesundheit im Allgemeinen dar. Die Verwendung dieser Angaben als Kategoriebezeichnungen für ein Nahrungsergänzungsmittel in einem Onlineshop ist unzulässig, wenn die nach Art. 10 Abs. 3 Health-Claims-Verordnung erforderlichen speziellen gesundheitsbezogenen Angaben erst nach mehreren Schritten — im Fließtext des im Rahmen des Produktangebots abrufbaren Beipackzettels — bereitgestellt werden.
Schlagworte
GESUNDHEIT
IMMUNSYSTEM
ABMAHNUNG
ENTSCHEIDUNG
FRAU
INFORMATION
KOSTEN
PROBLEM
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKER
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
KAPSELN
WERBUNG
INHALATION
GELENKE