Zur leistungserbringungsrechtlichen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Dr. Plantholz, M.; Richter, U. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2022 · Heft 8 · S. 405 bis 412
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2017 gilt der reformierte Begriff der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI, der das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung ausgeweitet hat und damit auch das Leistungserbringungsrecht prägen sollte. Der Gesetzgeber hat für die Umsetzung in den Landesrahmen-, Versorgungsund Vergütungsverträgen keine weiteren Vorgaben gemacht. Der am 28. November 2019 veröffentlichte Anhang zum Endbericht der Wissenschaftlichen Evaluation der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß § 18c Abs. 2 SGB XI enthielt auch eine Übersicht der Umsetzung in den Landesrahmenverträgen gemäß…