Empfehlungen des Deutschen Vereins zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX.
N.N. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2022 · Heft 8 · S. 413 bis 414
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bleibt eine große Herausforderung. Daher hat das Präsidium des Deutschen Vereins am 23. März 2022 Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX verabschiedet. Beim Übergang von der Schule in den Beruf bestehen zwischen diesen vier Rechtskreisen, in denen der sozialund arbeitsmarktpolitische Auftrag verankert ist, eine Vielzahl von Berührungspunkten. Deshalb wird eine besondere Notwendigkeit einer guten Kooperation und einer guten Gestaltung der Schnittstellen festgestellt.