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Rechtsprechung Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter im Pflegedienst bei Einspringdiensten.

Kiesl, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2022 · Heft 3 · S. 71 bis 74

Dokument
236351
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht
Autor:innen
Kiesl, M.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 7
Seiten
71 bis 74
Erschienen: 2022-08-16 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Erhalten Teilzeitbeschäftigte für Einspringdienste an Sonnund Feiertagen nur einen Zuschlag von 25% und für Nachtdienste keinen Zuschlag, während Vollzeitbeschäftigte bei solchen Diensten einen Zuschlag von 100% erhalten, stellt dies nach Ansicht des OGH eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung gemäß § 4 Abs. 1 RL 97/81/EG (Teilzeit-Rahmenvereinbarung) dar. Daher müssen auch Teilzeitbeschäftigte den 100%-Zuschlag bekommen.

Schlagworte

DISKRIMINIERUNG FEIERTAG ARBEITSRECHT GRUPPE RICHTLINIE PFLEGE ENTSCHEIDUNG GEMEINDE NACHTARBEIT BEVÖLKERUNG GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG PERSONEN FRAUEN BEURTEILUNG HÖHE