CareLit Fachartikel
Rechtsprechung Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter im Pflegedienst bei Einspringdiensten.
Kiesl, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2022 · Heft 3 · S. 71 bis 74
Dokument
236351
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erhalten Teilzeitbeschäftigte für Einspringdienste an Sonnund Feiertagen nur einen Zuschlag von 25% und für Nachtdienste keinen Zuschlag, während Vollzeitbeschäftigte bei solchen Diensten einen Zuschlag von 100% erhalten, stellt dies nach Ansicht des OGH eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung gemäß § 4 Abs. 1 RL 97/81/EG (Teilzeit-Rahmenvereinbarung) dar. Daher müssen auch Teilzeitbeschäftigte den 100%-Zuschlag bekommen.
Schlagworte
DISKRIMINIERUNG
FEIERTAG
ARBEITSRECHT
GRUPPE
RICHTLINIE
PFLEGE
ENTSCHEIDUNG
GEMEINDE
NACHTARBEIT
BEVÖLKERUNG
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
FRAUEN
BEURTEILUNG
HÖHE