CareLit Fachartikel
Sozialversicherungsrecht
Vogt, D. · Pflegerecht · 2022 · Heft 3 · S. 178 bis 182
Dokument
236408
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Therapiequervergleich bei Nachfolgepräparaten ohne Innovation. Handelt es sich bei dem zu beurteilenden Arzneimittel um ein Nachfolgepräparat, das gegenüber den bisher in der Spezialitätenliste aufgeführten Originalpräparaten keinen therapeutischen Fortschritt bringt, werden die Kosten für Forschung und Entwicklung nicht berücksichtigt (Art. 65b Abs. 6 KW). Dies gilt sowohl für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste als auch für die dreijährliche Überprüfung.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
FORTSCHRITT
KOSTEN
FORSCHUNG
ENTWICKLUNG
VERGLEICH
WIRTSCHAFTLICHKEIT
PFLEGE
WISSENSCHAFT
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
ZULASSUNG
SICHERHEIT
SCHWEIZ
PATIENTEN
ES