CareLit Fachartikel

Sozialversicherungsrecht

Vogt, D. · Pflegerecht · 2022 · Heft 3 · S. 178 bis 182

Dokument
236408
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegerecht
Autor:innen
Vogt, D.
Ausgabe
Heft 3 / 2022
Jahrgang 11
Seiten
178 bis 182
Erschienen: 2022-08-22 00:00:00
ISSN
2235-2953
DOI

Zusammenfassung

Therapiequervergleich bei Nachfolgepräparaten ohne Innovation. Handelt es sich bei dem zu beurteilenden Arzneimittel um ein Nachfolgepräparat, das gegenüber den bisher in der Spezialitätenliste aufgeführten Originalpräparaten keinen therapeutischen Fortschritt bringt, werden die Kosten für Forschung und Entwicklung nicht berücksichtigt (Art. 65b Abs. 6 KW). Dies gilt sowohl für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste als auch für die dreijährliche Überprüfung.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL FORTSCHRITT KOSTEN FORSCHUNG ENTWICKLUNG VERGLEICH WIRTSCHAFTLICHKEIT PFLEGE WISSENSCHAFT RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG ZULASSUNG SICHERHEIT SCHWEIZ PATIENTEN ES