CareLit Fachartikel

Zur Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und Nebenpflichten (hier: Bandscheibenvorfall und psychische Belastung).

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 8 · S. 440 bis 448

Dokument
236413
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
440 bis 448
Erschienen: 2022-08-22 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Eine drittschützende Vertragswirkung ist anzunehmen, wenn eine ergänzende Vertragsauslegung dies gebietet. Dritte sind danach dann in den Vertrag als geschützter Personenkreis mit einzubeziehen, wenn sie bestimmungsgemäß mit der vertraglichen Leistung in Berührung kommen und den Gefahren von Schutzpflichtverletzungen ebenso ausgesetzt sind wie der Gläubiger selbst.

Schlagworte

WASSER VERLETZUNG RECHT UNFALL STATION ARBEITGEBER KRANKENSCHWESTER LEISTUNG VERTRAG RECHTSPRECHUNG BERÜHRUNG BODEN VERZÖGERUNG ES PERSONEN WIRBELSÄULE