CareLit Fachartikel
Zur Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und Nebenpflichten (hier: Bandscheibenvorfall und psychische Belastung).
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 8 · S. 440 bis 448
Dokument
236413
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Eine drittschützende Vertragswirkung ist anzunehmen, wenn eine ergänzende Vertragsauslegung dies gebietet. Dritte sind danach dann in den Vertrag als geschützter Personenkreis mit einzubeziehen, wenn sie bestimmungsgemäß mit der vertraglichen Leistung in Berührung kommen und den Gefahren von Schutzpflichtverletzungen ebenso ausgesetzt sind wie der Gläubiger selbst.
Schlagworte
WASSER
VERLETZUNG
RECHT
UNFALL
STATION
ARBEITGEBER
KRANKENSCHWESTER
LEISTUNG
VERTRAG
RECHTSPRECHUNG
BERÜHRUNG
BODEN
VERZÖGERUNG
ES
PERSONEN
WIRBELSÄULE