CareLit Fachartikel
Zur außerordentlichen Kündigung wegen Nichteinhaltung von Hygieneund Sicherheitsmaßnahmen.
Bachman, C. · PflegeRecht · 2022 · Heft 8 · S. 419 bis 429
Dokument
236414
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Wird die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber angekündigt, kann die Mitarbeitervertretung das Mitberatungsverfahren (§ 45 Abs. 1 i. V. m. § 46b MVG-Baden) auch von sich aus einleiten.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ABMAHNUNG
HEIMBEWOHNER
DIENSTANWEISUNG
ALTENHEIM
DIENSTBESPRECHUNG
URTEIL
ALTER
FRAU
SICHERHEITSMASSNAHMEN
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
DEUTSCHLAND
TRAGEN
ES
RISIKO