Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen sowie an Arbeitgeber gem. § 185 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB IX bei Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. B…
Koch, S.; Fritz, M. · Behinderung und Recht · 2022 · Heft 5 · S. 142 bis 144
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Einführung Die Bewilligung von Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben ist Aufgabe des Integrationsamtes. Das Integrationsamt kann finanzielle Hilfen für Schwerbehinderte Menschen gewähren, damit Schwerbehinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können sowie befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu behaupten (§ 185 Abs. 1 und 2 SGB IX)