„Gratis-Gutschein“ für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung als Werbegabe.
N.N. · MedizinProdukte Recht · 2022 · Heft 4 · S. 1 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verfügungskläger ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8 b UWG eingetragen. Die Verfügungsbeklagte stellt Produkte für die Versorgung akuter und chronischer Wunden her und vertreibt diese unter der Marke „DRACO“. U. a. bietet sie das „DRACO Wund-Kompetenz-Center“ an: Es handelt sich hierbei um einen vorwiegend zum Einsatz in Apotheken vorgesehenen Aufsteller, der mit verschiedenen Wundversorgungsprodukten (Pflastern, Tapes, Wundverbänden, Mullkompressen, Fixierund Idealbinden) aus der Produktion der Verfügungsbeklagten bestückt ist. Ab einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt vor d…