CareLit Fachartikel
Drum prüfet, wer... Weniger geprüft, dafür mehr beanstandet?
N.N. · ku-Special · 2022 · Heft 9 · S. 5 bis 7
Dokument
236583
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem MDK-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden Änderungen bei der Prüfung von stationären Abrechnungsfällen bei der GKV etabliert. Ein Baustein ist die Einführung einer Prüfquote, die den Umfang der Einzelfallprüfung je Krankenhaus begrenzen soll. Jedoch gibt es auch bei der Prüfquoten-Berechnung Unstimmigkeiten. Hat die Reform die Lage der Krankenhäuser verbessert oder sogar verschlechtert? Wir haben bei Medizincontrollern nachgefragt, um ein Stimmungsbild zu den Abrechnungsprüfungen einzufangen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
MEDIZINCONTROLLING
REFORM
ZIEL
BEFRAGUNG
BEURTEILUNG
GUTACHTEN
INTELLIGENZ
KOSTEN
KRANKENHÄUSER
PERSONEN
BETTEN
PATIENTEN
STATISTIK
ES
DRUCK