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Drum prüfet, wer... Weniger geprüft, dafür mehr beanstandet?

N.N. · ku-Special · 2022 · Heft 9 · S. 5 bis 7

Dokument
236583
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ku-Special
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2022
Jahrgang 18
Seiten
5 bis 7
Erschienen: 2022-09-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Mit dem MDK-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden Änderungen bei der Prüfung von stationären Abrechnungsfällen bei der GKV etabliert. Ein Baustein ist die Einführung einer Prüfquote, die den Umfang der Einzelfallprüfung je Krankenhaus begrenzen soll. Jedoch gibt es auch bei der Prüfquoten-Berechnung Unstimmigkeiten. Hat die Reform die Lage der Krankenhäuser verbessert oder sogar verschlechtert? Wir haben bei Medizincontrollern nachgefragt, um ein Stimmungsbild zu den Abrechnungsprüfungen einzufangen.

Schlagworte

KRANKENHAUS MEDIZINCONTROLLING REFORM ZIEL BEFRAGUNG BEURTEILUNG GUTACHTEN INTELLIGENZ KOSTEN KRANKENHÄUSER PERSONEN BETTEN PATIENTEN STATISTIK ES DRUCK