CareLit Fachartikel

Disziplinarische Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verletzung der Verfassungstreuepflicht

N.N. · Die Personalvertretung · 2022 · Heft 9 · S. 344 bis 349

Dokument
236795
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2022
Jahrgang 65
Seiten
344 bis 349
Erschienen: 2022-09-07 00:00:00
ISSN
1866-0185
DOI

Zusammenfassung

Ein Beamter, der die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland dadurch leugnet, dass er in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises als Geburtsund Wohnsitzstaat auch für die Zeit nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland durchgehend „Königreich Bayern“ angibt und sich mehrfach auf das Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) „Stand 1913“ bezieht, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht (§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG) und kann deshalb im Disziplinarwege aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.

Schlagworte

VERLETZUNG PERSONALRAT AUSBILDUNG GRUPPE ARBEITNEHMER EINSTELLUNG ENTSCHEIDUNG GEBURT RECHT MENSCHEN ES DEUTSCHLAND ZEIT RECHTSPRECHUNG HÖHE EHE