CareLit Fachartikel
Verlust der Mitgliedschaft im Personalrat bei Elternzeit
N.N. · Die Personalvertretung · 2022 · Heft 9 · S. 349 bis 353
Dokument
236796
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine sechs Monate übersteigende Elternzeit, die ein Personalratsmitglied nach der Personalratswahl antritt, führt in Mecklenburg-Vorpommern nach gegenwärtiger Rechtslage nicht zum Verlust der Mitgliedschaft im Personalrat.
Schlagworte
PERSONALRAT
GRUPPE
GERICHT
RECHT
MECKLENBURG-VORPOMMERN
NORM
PERSONALVERTRETUNG
VERLETZUNG
WAHRNEHMUNG
VERHALTEN
VERTRAUEN
DEUTSCHLAND
PERSONEN
GEWALT
ES
RECHTSPRECHUNG