CareLit Fachartikel
Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags und die Frage einer Vorbeschäftigung
Bährle, R.-J. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2022 · Heft 9 · S. 34 bis 35
Dokument
236900
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Befristete Arbeitsverträge sind gemäß Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG) nur zulässig, wenn für die Befristung ein sachlicher Grund vorliegt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Die Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge findet sich in den Paragrafen 14 bis 21 des TzBfG. Als sachliche Gründe führt das Gesetz beispielhaft folgende auf.
Schlagworte
ARBEITGEBER
GESETZ
ARBEITSVERTRAG
VERBOT
ARBEITNEHMER
EINSTELLUNG
ERGOTHERAPIE
VERTRAG
RECHTSPRECHUNG
KRANKHEIT
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
MENSCHEN
ROLLE
ES
Ergotherapie & Rehabilitation