CareLit Fachartikel

Das Arztgeheimnis hat Vorrang.

Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2022 · Heft 9 · S. 38 bis 39

Dokument
237214
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft
Autor:innen
Mertens, A.
Ausgabe
Heft 9 / 2022
Jahrgang 15
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2022-09-26 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Das Verordnen von Betäubungsmitteln unterliegt einer besonderen Überwachung durch Behörden. Dennoch dürfen diese von Ärzten ohne eine konkrete richterliche Anordnung keine Einsicht in die Patientenakten verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Von Anja Mertens

Schlagworte

PATIENTENAKTEN GERICHT PATIENT RECHT WIRKUNG APOTHEKE ARZTPRAXIS GESUNDHEIT IT DEUTSCHLAND METHYLPHENIDAT PRAXIS FENTANYL MORPHIN REZEPTE PATIENTEN