CareLit Fachartikel
Das Arztgeheimnis hat Vorrang.
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2022 · Heft 9 · S. 38 bis 39
Dokument
237214
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verordnen von Betäubungsmitteln unterliegt einer besonderen Überwachung durch Behörden. Dennoch dürfen diese von Ärzten ohne eine konkrete richterliche Anordnung keine Einsicht in die Patientenakten verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Von Anja Mertens
Schlagworte
PATIENTENAKTEN
GERICHT
PATIENT
RECHT
WIRKUNG
APOTHEKE
ARZTPRAXIS
GESUNDHEIT
IT
DEUTSCHLAND
METHYLPHENIDAT
PRAXIS
FENTANYL
MORPHIN
REZEPTE
PATIENTEN