CareLit Fachartikel
Zur Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 9 · S. 513 bis 523
Dokument
237447
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", die "Verrichtung", die "Einwirkungen" und die "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - vorliegen. Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit.
Schlagworte
BERUFSKRANKHEIT
ANERKENNUNG
GUTACHTEN
ZEIT
EKZEM
KRANKENSCHWESTER
HAND
HAUT
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
KRANKHEIT
BUNDESREGIERUNG
WISSENSCHAFT
ARBEIT