CareLit Fachartikel

Zur Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 9 · S. 513 bis 523

Dokument
237447
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
513 bis 523
Erschienen: 2022-10-05 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", die "Verrichtung", die "Einwirkungen" und die "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - vorliegen. Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit.

Schlagworte

BERUFSKRANKHEIT ANERKENNUNG GUTACHTEN ZEIT EKZEM KRANKENSCHWESTER HAND HAUT URTEIL RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT KRANKHEIT BUNDESREGIERUNG WISSENSCHAFT ARBEIT