CareLit Fachartikel

Zur fristlosen Kündigung bei Vorlage eines gefälschten Genesungsnachweises.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 9 · S. 540

Dokument
237452
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
540
Erschienen: 2022-10-05 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fall 268 Herr G. war als Altenpfleger in einer stationären Einrichtung beschäftigt. Aufgrund der von Ende November 2021 bis zum 19.03.2022 geltenden 3G-Pflicht am Arbeitsplatz durften Arbeitgeber nur geimpften, genesenen oder getesteten Beschäftigten den Zutritt zur Arbeitsstätte gewähren.

Schlagworte

ALTENPFLEGER EINRICHTUNG ARBEITGEBER ARBEITSPLATZ INFEKTIONSSCHUTZGESETZ ABMAHNUNG GESUNDHEIT LEITUNG URTEIL ZEIT MENSCHEN ES VERHALTEN PERSONEN PflegeRecht