CareLit Fachartikel
Zur fristlosen Kündigung bei Vorlage eines gefälschten Genesungsnachweises.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 9 · S. 540
Dokument
237452
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fall 268 Herr G. war als Altenpfleger in einer stationären Einrichtung beschäftigt. Aufgrund der von Ende November 2021 bis zum 19.03.2022 geltenden 3G-Pflicht am Arbeitsplatz durften Arbeitgeber nur geimpften, genesenen oder getesteten Beschäftigten den Zutritt zur Arbeitsstätte gewähren.
Schlagworte
ALTENPFLEGER
EINRICHTUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSPLATZ
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
ABMAHNUNG
GESUNDHEIT
LEITUNG
URTEIL
ZEIT
MENSCHEN
ES
VERHALTEN
PERSONEN
PflegeRecht