CareLit Fachartikel
Zur fristlosen Kündigung bei Vorlage eines gefälschten Genesungsnachweises.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 9 · S. 540
Dokument
237452
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fall 268 Herr G. war als Altenpfleger in einer stationären Einrichtung beschäftigt. Aufgrund der von Ende November 2021 bis zum 19.03.2022 geltenden 3G-Pflicht am Arbeitsplatz durften Arbeitgeber nur geimpften, genesenen oder getesteten Beschäftigten den Zutritt zur Arbeitsstätte gewähren.
Schlagworte
ALTENPFLEGER
EINRICHTUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSPLATZ
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
ABMAHNUNG
GESUNDHEIT
LEITUNG
URTEIL
PflegeRecht