CareLit Fachartikel

Zur fristlosen Kündigung bei Vorlage eines gefälschten Genesungsnachweises.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2022 · Heft 9 · S. 540

Dokument
237452
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
540
Erschienen: 2022-10-05 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fall 268 Herr G. war als Altenpfleger in einer stationären Einrichtung beschäftigt. Aufgrund der von Ende November 2021 bis zum 19.03.2022 geltenden 3G-Pflicht am Arbeitsplatz durften Arbeitgeber nur geimpften, genesenen oder getesteten Beschäftigten den Zutritt zur Arbeitsstätte gewähren.

Schlagworte

ALTENPFLEGER EINRICHTUNG ARBEITGEBER ARBEITSPLATZ INFEKTIONSSCHUTZGESETZ ABMAHNUNG GESUNDHEIT LEITUNG URTEIL PflegeRecht