CareLit Fachartikel

Akutes Nierenversagen in sozialgerichtlicher Rechtsprechung

Roitsch, K. · KU-Gesundheitsmanagement · 2022 · Heft 9 · S. 62

Dokument
237504
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
Roitsch, K.
Ausgabe
Heft 9 / 2022
Jahrgang 23
Seiten
62
Erschienen: 2022-10-06 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

In stetiger Rechtsprechung fordert das Bundessozialgericht, dass die Vergütungsregeln streng nach ihrem Wortlaut auszulegen sind. Dies führt auch im Rahmen der Kodierung des akuten Nierenversagens (N17.-) zu unterschiedlichen Interpretationen der im ICD-10-GM niedergeschriebenen Voraussetzungen. Jüngst musste sich das SG Halle (Saale) zu der Frage positionieren, unter welchen Voraussetzungen das akute Nierenversagen kodiert werden kann.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG KODIERUNG KRANKENKASSE AUFNAHME HAMBURG HARNBLASE ABFALL ICD KRANKENHAUS RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ULTRASCHALL URIN RECHTSANWÄLTE KU-Gesundheitsmanagement