CareLit Fachartikel
Akutes Nierenversagen in sozialgerichtlicher Rechtsprechung
Roitsch, K. · KU-Gesundheitsmanagement · 2022 · Heft 9 · S. 62
Dokument
237504
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In stetiger Rechtsprechung fordert das Bundessozialgericht, dass die Vergütungsregeln streng nach ihrem Wortlaut auszulegen sind. Dies führt auch im Rahmen der Kodierung des akuten Nierenversagens (N17.-) zu unterschiedlichen Interpretationen der im ICD-10-GM niedergeschriebenen Voraussetzungen. Jüngst musste sich das SG Halle (Saale) zu der Frage positionieren, unter welchen Voraussetzungen das akute Nierenversagen kodiert werden kann.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
KODIERUNG
KRANKENKASSE
AUFNAHME
HAMBURG
HARNBLASE
ABFALL
ICD
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
ULTRASCHALL
URIN
RECHTSANWÄLTE
KU-Gesundheitsmanagement