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Das Änderungsgesetz 2022 zum Gesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts - Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen

Schnellenbach, A. · BtPrax · 2022 · Heft 5 · S. 155 bis 159

Dokument
237509
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Schnellenbach, A.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 31
Seiten
155 bis 159
Erschienen: 2022-10-06 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts vom 4. 5. 2021 wird am 1. 1. 2023 in Kraft treten. Bei einem derart umfangreichen und komplexen Reformvorhaben wenig überraschend, wurde nach der Verkündung im BGBl. offenbar, dass das Gesetz im Betreuungsrechtlichen Teil an einigen Stellen nachjustiert werden muss. Die notwendigen Änderungen wurden mit dem Änderungsgesetz 2022 verabschiedet. Dieser Beitrag skizziert die wesentlichen Neuerungen, die das Reformgesetz durch dieses Änderungsgesetz im Betreuungsrecht gegenüber der im Mai 2021 verabschiedeten Fassung erfahren hat.

Schlagworte

MITARBEITER GESETZ RECHT REFORM BETREUUNG DELEGATION BETREUUNGSRECHT WIRKUNG BUNDESREGIERUNG PRAXIS FORTBILDUNG PERSONEN WAHRNEHMUNG FÜHRUNG EIGNUNG VERSICHERUNG