Das Änderungsgesetz 2022 zum Gesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts - Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen
Schnellenbach, A. · BtPrax · 2022 · Heft 5 · S. 155 bis 159
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts vom 4. 5. 2021 wird am 1. 1. 2023 in Kraft treten. Bei einem derart umfangreichen und komplexen Reformvorhaben wenig überraschend, wurde nach der Verkündung im BGBl. offenbar, dass das Gesetz im Betreuungsrechtlichen Teil an einigen Stellen nachjustiert werden muss. Die notwendigen Änderungen wurden mit dem Änderungsgesetz 2022 verabschiedet. Dieser Beitrag skizziert die wesentlichen Neuerungen, die das Reformgesetz durch dieses Änderungsgesetz im Betreuungsrecht gegenüber der im Mai 2021 verabschiedeten Fassung erfahren hat.