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Rückwirkend als Arbeitsunfall anerkannt: Sturz aus der Fahrerkabine?

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 1 · S. 44 bis 45

Dokument
237628
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2022
Jahrgang 18
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2022-10-07 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Verstirbt ein Versicherter nach einem Arbeitsunfall, können die Hinterbliebenen finanzielle Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Als Leistungen bei Tod sieht das Gesetz Sterbegeld, Überführungskosten, Hinterbliebenenrenten sowie Beihilfe vor. Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben neben dem Eheoder Lebenspartner auch die Kinder des Verstorbenen. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsunfall bewiesen ist.

Schlagworte

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