CareLit Fachartikel
Rückwirkend als Arbeitsunfall anerkannt: Sturz aus der Fahrerkabine?
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2022 · Heft 1 · S. 44 bis 45
Dokument
237628
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verstirbt ein Versicherter nach einem Arbeitsunfall, können die Hinterbliebenen finanzielle Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Als Leistungen bei Tod sieht das Gesetz Sterbegeld, Überführungskosten, Hinterbliebenenrenten sowie Beihilfe vor. Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben neben dem Eheoder Lebenspartner auch die Kinder des Verstorbenen. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsunfall bewiesen ist.
Schlagworte
STURZ
KRANKENHAUS
AUFNAHME
BERUFSGENOSSENSCHAFT
GERICHT
MANN
ANERKENNUNG
ARBEITSSCHUTZ
ARBEITSSCHUTZGESETZ
TOD
SCHWINDEL
HÖHE
BODEN
POLIZEI
ARM
ES