CareLit Fachartikel
Unzulässigkeit der Bezeichnung „Feta" von in Dänemark hergestelltem Käse auch bei Export in Drittländer.
Prof. Dr. Purnhagen, K. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 5 · S. 424 bis 433
Dokument
237789
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Königreich Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 3 der VO (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.11.2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel verstoßen, dass es die Verwendung der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Feta“ durch dänische Milchproduzenten zur Bezeichnung von Käse, der nicht der Produktspezifikation dieser g.U. entspricht, nicht vermieden und beendet hat.
Schlagworte
RECHT
ZIEL
RECHTSPRECHUNG
UNTERNEHMEN
ENTSCHEIDUNG
HERSTELLUNG
URTEIL
VERBOT
ZUSAMMENARBEIT
PRAXIS
DÄNEMARK
KÄSE
SCHREIBEN
ZYPERN
NAMEN
ROLLE