CareLit Fachartikel
Lebensmittelrechtliche Information bei Kommanditgesellschaft als betroffenem Unternehmen
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 5 · S. 485 bis 486
Dokument
237794
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass gegen Vorschriften des Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuchs verstoßen wurde, ist beim Betrieb des betroffenen Unternehmens als Kommanditgesellschaft die Mitteilung über die beabsichtigte Veröffentlichung an die Kommanditgesellschaft, vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter, zu richten.
Schlagworte
GERICHT
TIERHALTUNG
VORSCHRIFTEN
ERLASS
INFORMATION
URTEIL
BERATUNG
BETRIEB
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
RECHTSANWÄLTE
RESTAURANTS
HÖHE
SCHREIBEN
TEMPERATUR
GEWALT