CareLit Fachartikel

Keine Verwechslungsgefahr mit kennzeichnungsschwacher Widerspruchsmarke (Celivita 1/Cevitalis)

Wolsing, D. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 5 · S. 491 bis 498

Dokument
237798
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Wolsing, D.
Ausgabe
Heft 5 / 2022
Jahrgang 26
Seiten
491 bis 498
Erschienen: 2022-10-11 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Wegen der weit unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke „Cellvital“ und der erhöhten Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise reichen die geringen Unterschiede des Anmeldzeichens „Cevitalis“ auch im Bereich identischer sowie überdurchschnittlich und normal ähnlicher Vergleichswaren noch aus, um die Gefahr unmittelbarer Verwechslungen auszuschließen.

Schlagworte

UNTERNEHMEN LEBEN RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG HERSTELLUNG RECHT VITAMINE APOTHEKE BEURTEILUNG GEFLÜGEL EIER EIGNUNG TÄUSCHUNG AUFMERKSAMKEIT REGISTER KOSMETIKA