CareLit Fachartikel
Keine Verwechslungsgefahr mit kennzeichnungsschwacher Widerspruchsmarke (Celivita 1/Cevitalis)
Wolsing, D. · Lebensmittel und Recht · 2022 · Heft 5 · S. 491 bis 498
Dokument
237798
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wegen der weit unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke „Cellvital“ und der erhöhten Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise reichen die geringen Unterschiede des Anmeldzeichens „Cevitalis“ auch im Bereich identischer sowie überdurchschnittlich und normal ähnlicher Vergleichswaren noch aus, um die Gefahr unmittelbarer Verwechslungen auszuschließen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
LEBEN
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
HERSTELLUNG
RECHT
VITAMINE
APOTHEKE
BEURTEILUNG
GEFLÜGEL
EIER
EIGNUNG
TÄUSCHUNG
AUFMERKSAMKEIT
REGISTER
KOSMETIKA